Startseite // Neuigkeiten // Aktuelles aus der Bahnstadt

Kopernikusquartier: Bebauungsplan einsehen

Die Fläche des ehemaligen PX-Warenhauses der US-Amerikaner in der Heidelberger Bahnstadt südlich der Czernybrücke soll als Kopernikusquartier entwickelt werden. Auf einer Fläche von rund fünfeinhalb Fußballfeldern sind Gebäude für Dienstleistungen, Wohnungen und Einkaufsläden geplant. Die bisherige Planung sieht außerdem vor, 20 Prozent der Wohnbaufläche für preisgebundenen Wohnraum zu nutzen.
 
Um die planungsrechtliche Grundlage für die weitere Entwicklung des 3,9 Hektar großen Quartiers zu schaffen, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. Juli 2018 einstimmig die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Areal beschlossen. Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Quartiers geschaffen.

Bürger können den Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften einsehen – und zwar von Donnerstag, 29. August 2019, bis einschließlich Montag, 30. September 2019, im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg und im Internet unter www.heidelberg.de/bekanntmachungen.
 
Das geplante Kopernikusquartier befindet sich zwischen dem Czernyring im Norden, der Grünen Meile im Süden, dem Platz am Wasserturm im Osten und der Galileistraße im Westen. Während Gewerbe und Unternehmen in Richtung der Bahnstrecke angesiedelt werden sollen, sind die Wohnbereiche im ruhigeren Teil des Quartiers vorgesehen. Zur Grünen Meile hin, der zukünftigen Einkaufsstraße, sollen hauptsächlich Ladengeschäfte entstehen. Autofahrer werden das Kopernikusquartier über die Grüne Meile erreichen können.
 
Der Discounter, der derzeit vorübergehend im ehemaligen PX-Gebäude untergebracht ist, wird nach der Fertigstellung der „Westarkaden Heidelberg“ in das Nahversorgungszentrum ziehen.

Das Technische Bürgeramt im Verwaltungsgebäude Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, ist montags und freitags von 8 bis 12 Uhr, dienstags und mittwochs von 8 bis 16 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr geöffnet. Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Technischen Bürgeramt sowie im Internet vorgebracht werden.